11.11.2025 • Fachbeiträge

Mobilität sicher gestalten

Ganzheitliche Sicherheitskonzepte für Maschinen auf Basis der neuen Maschinenverordnung – auch für mobile Plattformen

Manuel Schön, Product Management, Software and Technology

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© Pilz

Die in der EU ab Januar 2027 geltende Maschinenverordnung MVO (Verordnung (EU) 2023/1230) regelt die Sicherheitsanforderungen für alle Maschinen neu – für Safety wie für Security. Um Mensch und Maschine vor Kollisionen mit Transportsystemen und die Systeme selbst vor Manipulation zu schützen, berücksichtigen die Vorgaben der Maschinenverordnung erstmals auch autonome mobile Maschinen.

d Die MVO macht konkretere Vorgaben, wie mit wesentlichen Änderungen an einer Maschine sowie prüfpflichtigen Maschinen umzugehen ist. Zudem trägt sie der wachsenden Bedeutung von Digitalisierung und Industrial Security Rechnung. Für wen sie gilt? Die MVO wendet sich an die Inverkehrbringer, somit an die Hersteller von Maschinen.

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