15.11.2011 • Fachbeiträge

2012: Im Fokus der Gesetzgebung

Seit dem 16. Juni 2011 dürfen in der Europäischen Union nur noch Elektromotoren der internationalen Energieeffizienzklasse IE2 in Verkehr gebracht werden. Damit greift die erste Stufe der europäischen Motorenverordnung, mit der die Europäische Kommission das Ziel einer nachhaltigen CO2 Reduktion bei energiebetriebenen Produkten verfolgt. Nach Untersuchungen könnten durch energieeffiziente Motoren und elektronische Drehzahlregelung alleine in Deutschland 38 Milliarden Kilowattstunden in Applikationen, wie z.B. Pumpen, Ventilatoren, Kompressoren und Transportbänder eingespart werden.
Neben dieser ersten Vorgabe sind bereits weitere, strengere Anforderungen zur Hebung der Einsparpotenziale in der Motorenverordnung (640/2009) vorgegeben. Ab dem Jahr 2015 dürfen nur noch Motoren der Energieeffizienzklasse IE3 in Verkehr gebracht werden. Alternativ zur Effizienzklasse IE3 können auch Motoren der Effizienzklasse IE2 mit elektronischer Drehzahlregelung eingesetzt werden. Im Detail ist ab dem Jahr 2015 der Leistungsbereich 7,5 bis 375kW und ab 2017 der Leistungsbereich ab 0,75 kW von dieser gesetzlichen Regelung betroffen.

Neue europäische Normungsmandate

Doch die Motorenverordnung ist erst der Anfang einer Reihe strenger ordnungspolitischer Vorgaben für Antriebe und deren Anwendungen, die zunehmend komplexer werden und auch in Systeme und Prozesse eingreifen. Einen Vorgeschmack liefern die beiden neuen europäischen Normungsmandate. Kernaufgabe der Mandate M/470 für Motoren und M/476 für Antriebsysteme ist die Klassifizierung der Energieeffizenz von vielfältigen Motorenarten und dem gesamten Antriebssystem. Ebenso soll ein einheitliches Verfahren zur Bestimmung der CO2-Bilanz von Produkten der elektrischen Antriebstechnik entwickelt werden. Die Standardisierungskomitees für Motoren und Antriebselektronik müssen in Kooperation mit anderen Fakultäten, wie z.B. Pumpen und Schaltgeräte diese Mandate erfüllen. Zusätzlich plant die Kommission die Vergabe von vier Studien, die weitere Einsparpotenziale in der Antriebstechnik ermitteln sollen. Sie sind in der Regel Vorboten entsprechender Verordnungen. Der Geltungsbereich wird auf fast alle Motorenarten, die typischerweise in Industrie und Gewerbe eingesetzt werden, ausgedehnt. Darüber hinaus wird der Systemgedanke weiter entwickelt. Elektrische Antriebssysteme erhalten anwendungsspezifische Energieeffizienzvorgaben. Für Pumpen- und Lüftersysteme sollen Optimierungsbetrachtungen vorgeschrieben und Verbrauchskennzahlen definiert werden.

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