Verpackung wird zur strategischen Aufgabe in der Produktion
Die neue EU-Verpackungsverordnung betrifft nicht nur Verpackungshersteller. Auch Produktions-, Logistik- und Automatisierungsexperten müssen Prozesse, Materialien und Anlagen neu bewerten
Andreas Grösslein (mit Hilfe von KI)

Lange galt Verpackung in vielen Industriebetrieben vor allem als logistisches Thema. Mit der neuen europäischen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) ändert sich diese Perspektive grundlegend. Die Verordnung soll Verpackungsabfälle reduzieren, die Kreislaufwirtschaft stärken und den Einsatz nachhaltiger Materialien fördern. Gleichzeitig greift sie tief in bestehende Wertschöpfungs- und Produktionsprozesse ein.
Ab dem 12. August 2026 wird die PPWR in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht sein und die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ersetzen. Damit entstehen erstmals europaweit einheitliche Anforderungen für Unternehmen, die Verpackungen herstellen, nutzen oder in Verkehr bringen. Für die Industrie bedeutet das nicht nur neue Pflichten, sondern auch erheblichen Anpassungsbedarf entlang der gesamten Lieferkette.
Vom Verpackungsdesign bis zur Produktionsanlage
Der Hintergrund der neuen Verordnung ist klar: Das Verpackungsaufkommen in Europa wächst kontinuierlich. Gleichzeitig lassen sich viele Verpackungen aufgrund komplexer Materialverbunde nur schwer oder gar nicht recyceln. Die EU reagiert darauf mit einem umfassenden Regelwerk, das den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung betrachtet.
Besonders relevant für industrielle Unternehmen ist die Vorgabe, dass ab 2030 nur noch recyclingfähige Verpackungen in Verkehr gebracht werden dürfen. Verpackungskonzepte, die auf schwer trennbaren Materialkombinationen beruhen, geraten damit zunehmend unter Druck. Hersteller müssen ihre Verpackungen künftig so gestalten, dass sie den Anforderungen der Kreislaufwirtschaft entsprechen.
Für Produktionsverantwortliche stellt sich damit die Frage, ob bestehende Verpackungsprozesse und Maschinenkonzepte noch zu den zukünftigen Materialanforderungen passen. Neue Folien, Monomaterialien oder recycelte Kunststoffe können andere Verarbeitungseigenschaften besitzen als bisher eingesetzte Werkstoffe. Das betrifft unter anderem Siegelprozesse, Materialhandling, Qualitätskontrolle und Verpackungsautomatisierung.
Recyclingfähigkeit wird zum Wettbewerbsfaktor
Ein Kernpunkt der PPWR ist die stärkere Ausrichtung auf recyclinggerechtes Design. Verpackungen sollen bereits in der Entwicklungsphase darauf ausgelegt werden, möglichst einfach gesammelt, sortiert und wiederverwertet werden zu können.
Hinzu kommen verpflichtende Mindestrezyklatanteile für Kunststoffverpackungen. Ab 2030 müssen bestimmte Verpackungen einen festgelegten Anteil recycelter Kunststoffe enthalten. Bis 2040 sollen diese Quoten weiter steigen. Unternehmen werden dadurch stärker von der Verfügbarkeit hochwertiger Recyclingmaterialien abhängig.
Für Maschinenbauer und Automatisierungsspezialisten eröffnet dies neue Geschäftsfelder. Anlagen zur Materialaufbereitung, Sortierung, Qualitätsüberwachung oder zur Verarbeitung von Rezyklaten dürften künftig deutlich an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach flexiblen Verpackungslinien, die unterschiedliche Materialvarianten verarbeiten können.
Mehr Transparenz und neue Kennzeichnungspflichten
Neben den Materialanforderungen verschärft die Verordnung auch die Informationspflichten. Verpackungen müssen künftig umfangreicher gekennzeichnet werden. Ziel ist es, Verbrauchern, Entsorgern und Recyclingunternehmen relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.
Dabei könnten digitale Kennzeichnungen eine zunehmend wichtige Rolle spielen. QR-Codes oder andere digitale Informationsträger ermöglichen es, zusätzliche Daten zur Materialzusammensetzung, Entsorgung oder Wiederverwendbarkeit bereitzustellen. Für Unternehmen bedeutet dies, Verpackungs- und Kennzeichnungsprozesse stärker zu digitalisieren und entsprechende Datenstrukturen aufzubauen.
Auch hier berührt die PPWR unmittelbar die industrielle Automatisierung. Kennzeichnungssysteme, Track-and-Trace-Lösungen und digitale Produktpässe könnten künftig stärker mit Verpackungsanlagen und Produktionssystemen verknüpft werden.

Weniger Material, weniger Leerraum
Ein weiterer Schwerpunkt der Verordnung ist die Reduzierung unnötiger Verpackungsmengen. Die EU verfolgt das Ziel, das Verpackungsaufkommen bis 2030 um fünf Prozent, bis 2035 um zehn Prozent und bis 2040 um 15 Prozent gegenüber dem Referenzniveau zu senken.
Besonders relevant für E-Commerce und Versandprozesse ist die Vorgabe, dass Versandverpackungen ab 2030 maximal 50 Prozent Leerraum enthalten dürfen. Unternehmen müssen Verpackungsgrößen künftig deutlich präziser an ihre Produkte anpassen.
Das erhöht den Druck auf automatisierte Verpackungs- und Kommissioniersysteme. Maßgeschneiderte Verpackungslösungen, intelligente Volumenoptimierung und datengetriebene Verpackungsprozesse könnten dadurch erheblich an Bedeutung gewinnen.
Herstellerverantwortung wächst
Mit der PPWR wird zudem die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) europaweit gestärkt. Hersteller sollen stärker für die Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung ihrer Verpackungen verantwortlich gemacht werden.
Besonders bedeutsam ist dabei die geplante ökologische Staffelung der Gebühren. Verpackungen mit guter Recyclingfähigkeit können künftig wirtschaftliche Vorteile bieten, während problematische Materialien höhere Kosten verursachen. Nachhaltiges Verpackungsdesign entwickelt sich damit zunehmend von einer Compliance-Aufgabe zu einem wirtschaftlichen Wettbewerbsfaktor.
Jetzt handeln statt später reagieren
Obwohl zentrale Vorgaben erst 2030 oder später greifen, sollten Unternehmen bereits heute mit den Vorbereitungen beginnen. Verpackungsumstellungen erfordern häufig lange Vorlaufzeiten. Materialien müssen getestet, Lieferketten angepasst, Maschinen überprüft und Mitarbeitende geschult werden.
Für Industrieunternehmen empfiehlt sich zunächst eine systematische Bestandsaufnahme aller eingesetzten Verpackungen. Anschließend sollten Materialalternativen, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnungspflichten und mögliche Auswirkungen auf bestehende Produktions- und Logistikprozesse bewertet werden.
Die PPWR ist mehr als eine neue Umweltvorschrift. Sie wird zur Triebfeder für Innovationen in Verpackungstechnologien, Produktionssystemen und automatisierten Logistikprozessen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können regulatorische Risiken reduzieren und gleichzeitig neue Effizienz- und Wettbewerbspotenziale erschließen.









