02.11.2017 • News

Richtlinie gibt Tipps bei Bewertung von Bildverarbeitungssystemen

Bei der Abnahme eines klassifizierenden Bildverarbeitungssystems kommt es darauf an, dass das System die vereinbarte Leistungsfähigkeit besitzt und dass die Zuordnung zu den verschiedenen Fehlertypen mit der vereinbarten Sicherheit stimmt. Aufgrund der Vielfalt der Ausprägungen klassifizierender Bildverarbeitungssysteme ist es kaum möglich, eine allgemein für alle Aufgabenstellungen gültige Systematik zur Bewertung der Leistungsfähigkeit anzugeben.

Die Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 schlägt daher Vorgehensweisen zur Bewertung der Klassifikationsleistung bei der Abnahme von Bildverarbeitungssystemen anhand von typischen Beispielen aus der industriellen Prüftechnik vor, die als Richtschnur für ähnliche Fälle dienen können. Dabei werden die unterschiedlichen Abnahmekonzepte, wie die Annahme mit Musterkatalogen und die Abnahme mit Produkten aus der laufenden Produktion, mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert. Die Richtlinie wendet sich gleichermaßen an Anwender und Anbieter von Bildverarbeitungssystemen und soll helfen, frühzeitig Kommunikationsfallen zu umgehen.

Herausgeber der Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 „Industrielle Bildverarbeitung; Abnahme klassifizierender Bildverarbeitungssysteme“ ist die VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik. Die Richtlinie ist im Oktober 2017 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von September 2016. Sie kann zum Preis von EUR 90,80 beim Beuth Verlag in Berlin unter +49 30 2601-2260 und online bestellt werden.

 

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