Flir erhält UL-2684-Listing für Wärmebildkameras zur Branderkennung
Die Wärmebildkameras A40 und A70 von Flir sind die ersten Systeme mit UL-2684-Listing für Branderkennung. Die Zertifizierung liefert zusätzliche Nachweise für Planer und Betreiber

Die Wärmebildkameras A40 und A70 von Flir sind die ersten Systeme, die nach dem US-Standard UL 2684 für Video- und Wärmebilddetektoren in Brandmeldesystemen gelistet wurden. Damit erhalten die Kameras einen unabhängigen Nachweis ihrer Eignung für die Branderkennung.
Die Zertifizierung betrifft die radiometrischen Wärmebildkameras der Axx-Serie. Anders als konventionelle Brandmelder erfassen diese Systeme kontinuierlich Temperaturwerte innerhalb ihres Sichtfeldes und können ungewöhnliche Wärmeentwicklungen erkennen, bevor Rauch oder offene Flammen entstehen.
UL 2684 ist eine nordamerikanische Produktnorm und wurde speziell für Video- und Wärmebilddetektoren entwickelt. Für europäische Anwender ersetzt das Listing bestehende Zulassungsanforderungen jedoch nicht. Normen wie EN 54 sowie nationale Zertifizierungssysteme etwa des VdS in Deutschland oder des CNPP in Frankreich behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Zertifizierung kann jedoch als zusätzlicher technischer Nachweis bei der Auslegung und Zulassung entsprechender Systeme dienen.

Flir sieht die Technologie insbesondere in Anwendungen mit erhöhtem Brandrisiko. Dazu zählen Abfall- und Recyclinganlagen, industrielle Produktionsstandorte, Batterie-Energiespeichersysteme, Rechenzentren sowie Photovoltaikanlagen. In diesen Bereichen können sich kritische Temperaturentwicklungen oftmals lange vor einer Rauch- oder Flammenbildung bemerkbar machen.
Die Systeme arbeiten mit einer Kombination aus Wärmebild- und visueller Kamera. Neben der eigentlichen Temperaturüberwachung steht damit auch ein Bild der überwachten Szene zur Verfügung. Alarme lassen sich beispielsweise über Temperaturgrenzwerte, Temperaturdifferenzen oder Anstiegsraten auslösen.
Mit dem UL-2684-Listing erhält die Wärmebildtechnik zur Branderkennung einen zusätzlichen unabhängigen Leistungsnachweis. Für Planer, Betreiber und Versicherer schafft dies eine breitere Grundlage zur Bewertung entsprechender Systeme. Die europäischen Zulassungsverfahren und projektspezifischen Anforderungen bleiben davon jedoch unberührt.











