EMVA aktualisiert Nutzungsbedingungen für EMVA-1288-Standard und GenICam-Arbeitsgruppe
Neulizensierung bzw. Neuregistrierung nötig
Mit dem Release 4.0 des EMVA-1288-Standards im vergangenen Jahr sind neue Nutzungsbedingungen in Kraft getreten. Die einjährige Übergangsfrist ist nun abgelaufen, wodurch seit dem 21. Juni 2022 das Nutzungsrecht nach der alten Lizenz abgelaufen ist.
Seit dem dürfen neue Datenblätter, in denen Daten als EMVA-1288-kompatibel bezeichnet und mit dem EMVA-1288-Logo versehen werden, nur publiziert werden, wenn vom Ersteller der Datenblätter die neue EMVA-1288-Lizenz beantragt und genehmigt wurde. Die Nutzung bleibt auch unter der neuen Lizenz kostenfrei.
Die Neulizenzierung lässt sich unkompliziert per Formular in die Wege leiten.
Alle Mitglieder der GenICam-Arbeitsgruppe müssen sich neu registieren
Darüber hinaus haben sich die Rahmenbedingungen für die Mitarbeit und damit aktive Mitgestaltung in der von der EMVA gehosteten GenICam-Arbeitsgruppe geändert. Daher müssen sich alle teilnehmenden Unternehmensvertreter neu registrieren.
Zum 30. Juni 2022 läuft für die GenICam-Arbeitsgruppen-Mitglieder die alte Mitgliedschft aus und der Zugang zur Arbeitsgruppe, deren Treffen und Unterlagen ist nur nach einer Neuregistrierung mit diesem Antrag möglich. Die Nutzung des GenICam-Logos sowie der Referenzimplementierung bleiben auch unter der neuen Lizenz kostenfrei.
Kontakt
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